Die Werbung mit knackigen Botschaften ist attraktiv und einfach. Dementsprechend viele Hersteller haben explizit auf bestimmte Inhaltsstoffe ihrer Produkte hingewiesen und deren gesundheitsfördernde Wirkung besonders hervorgehoben. Typische Aussagen sind „Stärkt die Abwehrkräfte“, „Fördert die Leistungsfähigkeit“, „Für starke Knochen“ und so weiter. Allerdings waren nicht alle dieser Verweise wissenschaftlich belegbar. Teilweise waren sie auch grammatikalisch so ausgefeilt, dass sie deutlich mehr Wirkung versprochen haben, als das Produkt wirklich leisten konnte.
Um Verbraucher vor übertriebenen und falschen Versprechungen zu schützen, hat die Europäische Union 2012 eine Health Claims Verordnung erlassen, mit der die Verwendung sogenannter Health Claims stark eingeschränkt wird.
Was ist die Health Claims Verordnung?
Einfach gesagt sind die Health Claims eine Verordnung über gesundheits- und wirkungsbezogene Angaben und Aussagen zu Lebensmitteln.
Was bewirkt die EU Verordnung?
Aktuell dürfen Lebensmittelhersteller nur noch dann gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel machen, wenn sie auf einer Positivliste der EU aufgeführt sind und das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entspricht. D.h. Health Claims dürfen nur verwendet werden, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und vom durchschnittlichen Verbraucher richtig verstanden werden.
Dabei gilt: Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten.
Die Folgen
Verbraucher müssen sich nun selbst darüber informieren, wie groß der Anteil bestimmter Nährstoffe in einem Produkt ist und welche Wirkung damit erzielt werden kann. Nahrungsergänzungsmittel werden rechtlich wie Lebensmittel und nicht wie Arzneimittel behandelt. Wir dürfen nur in sehr engen Grenzen über die Wirkungen unserer Produkte sprechen.
Was genau ist erlaubt?
Aussagen über bestätigte Wirkungen von Inhaltsstoffen sind nach wie vor erlaubt, wenn sie belegt sind. Was belegt ist, steht im Anhang der Verordnung. Also „Proteine fördern den Muskelaufbau“ ist zulässig. Wohingegen „Produkt x fördert den Muskelaufbau“ verboten ist. Und damit kommen wir gleich zum nächsten Punkt:
Was ist verboten?
Aussagen zu heilenden bzw. gesundheitsfördernden Wirkungen sind unzulässig, wenn sie in Bezug zu einem Produkt gebracht werden können, das zu den Lebensmitteln zählt. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist genau das der Fall. Das bedeutet, selbst wenn ein Nahrungsergänzungsmittel erfolgreich eingesetzt wird, darf keine Aussage über seine Wirkung getroffen werden.
Fazit
Die Health Claims Verordnung macht für den Verbraucher vieles einfacher und manches komplizierter. Während er bisher leicht mit falschen Versprechen gelockt wurde, sind die Aussagen jetzt sehr allgemein. Somit ist es oft nicht leicht, das entsprechende Präparat zu finden. Die Suche nach dem richtigen Nahrungsergänzugsmittel wird dadurch in der Regel etwas aufwändiger.
Doch wir unterstützen dich gern dabei. D.h. wenn du Fragen zu Health Claims, Inhaltsstoffen und erwünschten Wirkungen hast, dann frag uns. Wir antworten dir schnell und umfassend.